Ein Trauerfall ist ein Ereignis, das dafür sorgt, dass das Leben zunächst einen Moment stillsteht. Die Trauer um einen Angehörigen ist meist so groß, dass man sich nicht dazu in der Lage fühlt, sich um die anstehenden Formalitäten zu kümmern, die leider zeitnah zu erledigen sind. Bei diesen Formalitäten hilft das Bestattungsinstitut und arbeitet mit den Hinterbliebenen Hand in Hand. Dazu ist ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen dem Bestattungshaus und den Angehörigen der verstorbenen Person notwendig. Diese vertrauensvolle Betreuung des Trauerfalls bietet das Bestattungsinstitut Wolfgang Weidemann Inh. Franziska Manterfeld e.K. seinen Auftraggebern an, um eine würdevolle Bestattung zu organisieren, die die Wünsche der Hinterbliebenen berücksichtigt.
Die Bestattung in ruhiger Atmosphäre detailliert besprechen
Das Bestattungsinstitut Wolfgang Weidemann Inh. Franziska Manterfeld e.K. bietet eine umfassende Planung der Trauerfeier und einer Bestattung an. Dazu gehört zunächst, die Art der Bestattung auszuwählen. Gewählt können dabei Erdbestattungen, Feuerbestattungen mit anschließender Urnenbeisetzung, Waldbestattungen und Baumbestattungen. Mit ausgewählten Partnern werden ebenfalls Seebestattungen durchgeführt, sollte diese Art der letzten Ruhe gewählt werden. Die mit der Bestattung einhergehenden Formalitäten erledigt selbstverständlich das Bestattungshaus, sodass die Angehörigen der verstorbenen Person in ihrer Trauer die notwendige Ruhe haben. Das Bestattungsinstitut kümmert sich dabei um den Kontakt mit Friedhofsverwaltungen und Behörden, um die zur Beisetzung notwendigen Genehmigungen einzuholen. Gleichermaßen wird die Organisation einer Trauerfeier, ob kirchlich oder nicht, vom Bestatter übernommen. Selbstverständlich erfolgt die Organisation in enger Ansprache mit den Angehörigen.
Die Formalitäten der Nachlassregelung dem Fachbetrieb überlassen
Neben dem Ablauf der Bestattung an sich sind nach dem Tod einer Person von den Hinterbliebenen weitere Formalitäten zu erledigen, die über die behördlichen Meldungen hinausgehen. So haben nahe Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Überbrückungsrente zu beantragen. Weiterhin muss der Todesfall in jedem Fall der Krankenversicherung gemeldet werden, unter Umständen ebenso der Rentenversicherung. Diese Aufgaben übernimmt für die Nachkommen das Bestattungsinstitut Wolfgang Weidemann Inh. Franziska Manterfeld e.K., damit Angehörige mit diesen Aufgaben nicht belastet sind. Hat die verstorbene Person vorgesorgt und eine Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten abgeschlossen, kümmert sich der Bestatter ebenso um die Kommunikation mit der Versicherung, damit entsprechende Beträge an die Nachkommen ausgezahlt werden können. Vorsorge kann zu Lebzeiten schon bezüglich der Abläufe einer Bestattung getroffen werden. So kann jede Person in einer Bestattungsverfügung festlegen, auf welche Weise sie bestattet werden möchte. Bezüglich dieser Möglichkeit berät das Bestattungshaus in Glinde bei Neuschönningstedt.